Vindikation 24
Erfahrung
DAS BÜRO FÜR SCHULDENBETREUUNG ist auf dem Vindikationsmarkt
seit vielen Jahren tätig. Wir verfügen über eine reiche Erfahrung
im Bereich der Zurückforderung der Schulden von unehrlichen Kunden.
Wir treiben Ihre Schulden professionell, effektiv und billig ein. Wir verfügen über
erfahrene Fachleute, die dank des besessenen Wissens auf eine effektive
Weise Ihre Probleme lösen können. Wir legen einen größten
Wert auf die Qualit ät unserer Arbeit.
Ein effektives Informationssystem
Die Kunden unserer Büros werden mit ihren Problemen niemals für
sich selbst gelassen. Das in unserer Firma funktionierede Informationssystem
für Kunden läßt unsere Kunden jederzeit über die von
uns eingeleitete Verfahren informieren. Jeder unserer Kunden erhält
regelm äßig schriftliche Berichte.
Klare Tätigkeitsprozeduren
Wir führen eine effektive Vindikation durch, indem wir auf eine mehrstufige
Weise handeln. Unsere Tätigkeiten konzentrieren sich auf:
- Vorgerichtliches Verfahren - gütliches Verfahren
-
Gerichtliches Verfahren
-
Gütliches Verfahren vor Beginn eines Vollstreckungsverfahrens
-
Vollstreckungsverfahren
Dieses System bedingt, daß unsere Tätigkeiten durch eine außerordentliche
Effektivität kennzeichnen. Sie erfüllen alle Eintreibungsmöglichkeiten,
die in dem polnischen Recht vorgesehen wurden. Gleichzeitig ist eine direkte
Vindikation eine der effektivsten Methoden der Zurückgewinnung der
ausstehenden Forderungen.
Zur Erfüllung des uns übergebenen Auftrags brauchen wir nur
Ablichtungen der Unterlagen, die die bestehenden Forderungen bestätigen
(Rechnungskopien, Ablichtungen der Zahlungsaufforderungen usw.) und Unterzeichnung
eines diesbezüglichen Vertrages mit Erteilung der Handlungsvollmacht,
die Sie uns per Post zukommen lassen können. Die weiteren Prozeduren
werden von uns selbst durchgef ührt. Sie brauchen nicht daran zu denken. Wir
betreuen auch Gerichtverfahren im Bereich der Vergleichsverfahren, der
Urkundenprozesse und der stationären Verhandlungen vor Gerichten.
Wir arbeiten mit bewehrten Gerichtsvollzieher zusammen und gewähren
ein effektives Eintreiben Ihrer Forderungen. Werden die Verfahren Mangels
Masse eingestellt, so erhalten Sie so bald wie möglich einen diesbezüglichen
Gerichtsbeschluß, damit Sie die ausstehenden Forderungen in die
Kosten des Betriebes abführen können
Verfahrensweise im Bereich der Vindikation der
Forderungen
- Verhandlungen mit Schuldnern
In der ersten Reihe bemühen wir uns, die Begleichung der Schulden
im gütlichen Wege zu veranlassen. Wir nehmen einen direkten und
persönlichen Kontakt mit dem Schuldner, um eine ausführliche
Information über
ihn selbst und seine Finanzlage zu gewinnen.
-
Verhandlungen mit Kunden zweck einer termingerechten Bezahlung
für die geleisteten Dienste bzw. angelieferten Waren nehmer wird
dann auf, wenn der Gläubiger noch den Willen hat, mit dem Kunden
zusammenzuarbeiten. .
- Vermittlungsübernahme auf weiteren Etappen des Vindikationsverfahrens
Wir bemühen uns, die ausstehenden Forderungen im gütlichen
Wege auch dann zurückzugewinnen, wenn vereits die diesbezüglichern
Gerichts- bzw. Vollstrekungsverfahren eingeleitet worden sind, was oft
dem Gläubiger erlaubt, sowohl Zeit als auch Nebenkosten zu ersparen.
- Die Rechtsbetreuung im Bereich der Vindikation
der Forderungen
Bei der Ausführung der uns auferlegten Aufgaben sichern wir eine
erfahrene Rechtshilfe zu. Wir bereiten Unterlagen vor, von denen wir
auf den weiteren Etappen der Vindikationstätigkeit, besonders
vor Gerichten, Gebrauch machen werden
- Die Betreibung der Gerichtssachen im Mahn- Urkunden- und
gewöhnlichen Prozeßverfahren.
Wir vertreten den Kunden vor Gericht und gewähren ihm das Erlangen
eines gerichtlichen Zahlungsbefehls. Sollte der Schuldner Einwendungen
gegen den erlassenen Zahlungsbefehl erhoben haben, betreiben wir die
Sache im Rahmen eines gewöhnlichen Verfahrens. Wer ertellen Prozeßschriftstücke
und beachten die vorgeschriebenen Verhandlungstermine. Nach Erlassen
eines Zahlungs-befehls (Urteils) beantragen wir die Erteilung einer
Vollstreckungsklausel. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung gehen
zu Lasten des Vereins.
- Die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens
Wir stützen uns dabei auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl,
der uns die Durchführung einer Gerichtsvollziehervollstreckung
ermöglicht. Wir stellen an den Gerichtsvollzieher einen Vollstereckungsantrag
und überwachen die eingeleiteten Tätigkeiten. Wir stellen
dem Gerichtsvollzieher alle während der Durchführung der
Vindikationstätigkeiten angesammelten Informationen über
den Schuldner zur Verfügung. Das Ziel dieser Tätigkeiten
ist, die Durchführung der Vollstreckung zu beschleunigen und die
erforderliche Effektivität zu sichern.
Unsere Kunden werden über die Abwicklung der Sache und die
Forderungs- eintreibungsmöglichkeiten laufend informiert. Wie
bieten eine permanente Rechtsbetreuung bzw. eine gelegenheitliche
Hilfe bei der Durchführung von Vindikationen an.
- Rechtshandlungen bei einer erfolgslosen Gerichtsvollzieher-
Vollstreckung
Die Einstellung einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wegen
Mangels Masse endet unsere Aktivitäten im Bereich der Eintreibung
der Forderungen nicht. Wir setzen weitere durch das Recht vorgesehene
Schritte zur Zurückgewinnung der Schuld fort. Sie bestehen u.a.
im Erlassen des Verbots der Betreibung der Wirtschaftstätigkeit
gegenüber dem unehrlichen Partner, der Einreichung einer Straftatanzeige
(Verbergen des Vermögens, Erschleichung der Ware, Verhinderung
der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens durch Veräußerung
der Vermögensgegenstände usw.), der Anmeldung einer Insolvenz
des Schuldners, der Einleitung eines Verfahrens gegen die Vorstandsmitglieder
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Eintragung
des Schuldners in das bestehende Schuldnerregister.
Ausländische Schuldner
Haben Sie einen unerhlichen Partner in China? Sind Sie nicht sicher, ob
ein nach dem chinesischen Recht geschlossene Vertrag für Sie günstig
ist? Haben Sie ein anderes Rechtsproblem? In einem anderen Land?
Wir führen effektive ausländische Vindikationen durch. Wir nehmen
keine Vorschüsse entgegen. Wir arbeiten mit zahlreichen Vindikationsfirmen
in Vest- und Ost-Europa zusammen: in Slovakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien,
Rußland und die ehemaligen sowjetischen Republiken, in den ehemaligen
jugoslavischen Republiken wie Slovenien, Kroatien, Bosnien und Herzegovina,
in Skandinavien, Italien, der Türkei, den USA, Kanada, der
Volksrepublik China, in arabischen und sonstigen Ländern.
Internationale Rechtshilfe
Durch unsere Mitarbeiter bieten wir auch eine Rechtshilfe im Bereich sonstiger
Angelegenheiten wie zB. Begutachtung der Verträge, Gründung der
Gesellschaften, Erbschafts - und sonstige Vermögensangelegenheiten,
Strafsachen usw.
Wir leiten Sie gerne zu einem Juristen weiter, mit dem Sie persönlich
Ihre Angelegenheiten abwickeln können. Sind Sie der örtlichen
Sprache nicht mächtig, so stehen wir mit der Sprachvermittlung gerne
zur Verfügung.
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